Den Zeitpunkt der Operation bestimmt immer der Patient. Fühlt der Patient sich den täglichen Aufgaben gewachsen, ist keine Eile geboten. Die einzige Frage die sich ein Patient beantworten muss ist: „brauche ich die Operation, oder brauche ich sie nicht.“ Ein sehr wichtiger Aspekt ist allerdings die Verkehrstauglichkeit. Der Gesetzgeber in Liechtenstein und der Schweiz fordert vom Lenker eines Personenwagens eine Sehkraft von 60% auf dem besseren, und 20% auf dem schlechteren Auge. Zum Führen eines Lastwagens sind 100% auf dem besseren, und 80“ auf dem schlechteren Auge erforderlich. Diese Anforderungen müssen also bei der Entscheidung für eine Kataraktoperation mit berücksichtigt werden. Ebenso muss berücksichtigt werden, ob noch andere Augenerkrankungen vorliegen. Da ja die Entscheidung zu einer Operation eine Kosten/Nutzen Rechung ist: was riskiere ich/was kann ich gewinnen, ist es wichtig, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Sehkraft nach der Operation besser ist, als vor der Operation. Wenn keine weiteren Augenerkrankungen vorliegen, spricht diese Kosten/Nutzen Rechnung aus augenärztlicher Sicht für die Operation, wenn die Sehkraft vor der Operation schlechter als etwa 70% ist. Im Falle von zusätzlich bestehenden Augenerkrankungen, wie Makuladegeneration oder Glaukom, muss die Entscheidung sehr sorgfältig getroffen werden.
Ein ganz wichtiger Aspekt hierbei: im Falle einer zusätzlich bestehenden Makuladegeneration steigt das Risiko für ein Fortschreiten dieser Veränderung durch eine Kataraktoperation um das fünffache. Wir empfehlen deshalb in dieser Situation die Operation so spät wie möglich durchzuführen.
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